GRUNDPREIS | |
An Werktagen (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 22:00 Uhr | 6,10 EUR |
In der übrigen Zeit | 6,40 EUR |
Der Grundpreis beinhaltet pro Fahrt eine Fahrtstrecke von 1,5 Kilometern. Innerhalb dieser 1,5 Kilometer ist eine Wartezeit im Grundpreis enthalten.
The basic price includes a journey of 1.5 kilometers per trip. Within these 1.5 kilometers, a waiting time is included in the basic price.
KILOMETERPREIS | |
An Werktagen (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 22:00 Uhr | 2,15 EUR |
In der übrigen Zeit | 2,30 EUR |
Der Kilometerpreis gilt ab dem 1,5. Kilometer und für jeden weiteren Kilometer. Die erste Fortschalteinheit (0,10 €) ist bei Überschreitung der im Grundpreis enthaltenden Fahrtstrecke fällig.
The price per kilometer applies from the 1.5. Kilometers and for every additional kilometer. The first advance unit (€ 0.10) is due if the route included in the basic price is exceeded.
WARTEZEIT | |
Je Stunde | 35,00 EUR |
Dieser Preis wird fällig sobald die im Grundpreis enthaltene Fahrstrecke von 1,5 Kilometern überschritten wird oder sobald innerhalb der im Grundpreis enthaltenen Fahrstrecke von 1,5 Kilometern die eingeschlossene Wartezeit überschritten wird. Die Fortschalteinheit beträgt 0,10 € je 10,91 Sekunden.
This price is due as soon as the travel distance of 1.5 kilometers included in the basic price is exceeded or as soon as the included waiting time is exceeded within the travel distance of 1.5 kilometers included in the basic price. The advance unit is € 0.10 per 10.91 seconds.
ZUSCHLAG | |
Mitnahme eines Hundes | 0,50 EUR |
Dieser Preis wird für die Zusatzleistung fällig.
This price is due for the additional service.
BEFÖRDERUNGSENTGELTE |
Die Beförderungsentgelte setzen sich zusammen aus dem Grundpreis und den Beträgen, die für die mit Fahrgästen gefahrene Strecke, für Wartezeiten oder für Zuschläge zu entrichten sind. Die Preise sind laut Taxentarif der Stadt Bielefeld ab 1. April 2019 im Pflichtfahrgebiet gültig. |
PFLICHTFAHRGEBIET |
Die Beförderung von Fahrgästen durch Taxen, die die Stadt Bielefeld zugelassen hat erfolgt ab dem 1. April 2019 innerhalb der Stadt Bielefeld und der Kreise Herford, Lippe und Gütersloh nach den in der Taxentarif- und Taxenordnung der Stadt Bielefeld festgesetzten Beförderungsentgelten. In diesem Gebiet besteht Beförderungspflicht, sofern die Abfahrstelle innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld liegt. Bei Fahrzielen, die außerhalb des Geltungsbereiches der festgesetzten Beförderungsentgelte liegen, ist der Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart. Bei diesbezüglichen Vereinbarungen kann das frei vereinbarte Beförderungsentgelt als Festpreis im Fahrpreisanzeiger angezeigt werden. |
AUSSERHALB DES PFLICHTFAHRGEBIETES |
Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus unterliegen nicht der Taxentarifordnung der Stadt Bielefeld. |